Treuhand oder Sterbegeldversicherung im Vergleich
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Bestattungskosten bestehen aus drei Blöcken: Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Friedhofsgebühren. Was in welchen Block gehört, warum Pauschalpreise in die Irre führen und woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen.
Eine Bestattung kostet nicht „ungefähr 5.000 €“. Sie besteht aus drei getrennten Blöcken, von denen der Bestatter nur einen beeinflusst. Wer das auseinanderhält, versteht sofort, warum zwei Angebote für dieselbe Bestattung weit auseinanderliegen können — und welches davon ehrlich ist.
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Das ist der Teil, für den das Haus einen Preis nennen kann: Überführung, hygienische Versorgung, Sarg oder Urne, Dokumente und Behördengänge, Aufbahrung, Organisation und Begleitung der Trauerfeier, Personal am Tag der Beisetzung. Hier unterscheiden sich die Häuser, und hier lohnt der Vergleich. Im Verbund beginnen die Grundleistungen bei rund 1.620 €; mit Trauerfeier liegen sie höher.
Was dabei viele überrascht: Der Sarg ist selten der große Posten. Personal, Fahrzeuge und Zeit machen den größeren Teil aus. Ein deutlich günstigeres Angebot bedeutet deshalb fast nie „derselbe Ablauf, nur billiger“, sondern weniger Leistung — oft weniger Zeit für die Familie.
Das sind Beträge, die das Bestattungshaus auslegt und eins zu eins weitergibt: die Gebühr des Krematoriums, die zweite ärztliche Leichenschau, die bei jeder Feuerbestattung vorgeschrieben ist, Sterbeurkunden beim Standesamt, gegebenenfalls Traueranzeigen und Trauerredner. Auf diese Posten hat niemand Einfluss, und sie gehören in jedes Angebot mit Betrag und Bezeichnung.
Der Block, der am stärksten schwankt — und den niemand vorab pauschal beziffern kann. Grabnutzung, Öffnen und Schließen des Grabes, Nutzung der Trauerhalle: All das legt jede Kommune in ihrer Friedhofssatzung selbst fest. Zwischen zwei Nachbargemeinden können mehrere hundert Euro liegen, bei der Grabnutzung über die volle Ruhezeit auch mehr.
An einer einzigen Zahl ohne Aufschlüsselung. An der Formulierung „Komplettpreis“ ohne Angabe, welche Friedhofsgebühren enthalten sind. An „ab“-Preisen, die unterhalb der reinen Fremdkosten liegen. Und an Beratung, die mit dem Sarg beginnt statt mit der Frage, wie der Abschied aussehen soll.
Wer zu Lebzeiten rechnet, rechnet in Ruhe. Im Trauerfall entscheiden Familien innerhalb von Tagen, häufig ohne Vergleich und mit schlechtem Gewissen, wenn sie auf den Preis schauen. Genau diese Lage entsteht nicht, wenn die Summe vorher feststeht — und, wenn Sie möchten, bereits hinterlegt ist.
Viele vergleichen den Preis des Bestatters mit dem Gesamtpreis eines anderen Anbieters. Achten Sie darauf, dass beide Angebote dieselben Blöcke enthalten — sonst vergleichen Sie eine Rechnung mit einem Teilbetrag.
Meist ja, aber nicht wegen des Bestatters. Der Unterschied entsteht am Friedhof: Ein Urnengrab ist kleiner, die Grabgebühr niedriger und die Ruhezeit oft kürzer. Dem stehen die Krematoriumsgebühr und die zweite Leichenschau gegenüber. Unterm Strich bleibt die Feuerbestattung in den meisten Kommunen günstiger.
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 gestrichen. Wer heute von Sterbegeld spricht, meint eine private Versicherung.
Wenn die Bestattungspflichtigen die Kosten nicht tragen können, übernimmt der Sozialhilfeträger die einer einfachen, ortsüblichen Bestattung (§ 74 SGB XII). Der Antrag gehört zeitnah gestellt — wer vorher einen teureren Auftrag erteilt, bleibt auf der Differenz sitzen.
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