Vorsorgevollmacht
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung — auch wenn erwachsene Kinder da sind. Was die Vollmacht regelt, …
Weiterlesen
Eine Patientenverfügung bindet Ärzte nur, wenn sie die Behandlungssituationen konkret benennt. Warum „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht genügt, welche Form gilt (§ 1827 BGB) und wie sie mit der Vorsorgevollmacht zusammenspielt.
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte verbindlich, wenn sie konkret genug ist (§ 1827 BGB). Sie muss schriftlich vorliegen; ein Notar ist nicht nötig.
Der häufigste Fehler ist der Satz „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass eine solche Formulierung allein nicht ausreicht. Sie benennt keine Situation und keine Maßnahme — und lässt im Ernstfall genau die Unsicherheit zurück, die sie beseitigen sollte.
Wirksam wird eine Patientenverfügung, wenn sie zwei Dinge verbindet: die konkrete Behandlungssituation, auf die sie sich bezieht, und die konkrete Maßnahme, die Sie in dieser Situation wollen oder ablehnen. Also nicht „im Endstadium“, sondern etwa: unheilbare Erkrankung mit unumkehrbarem Verlauf; nicht „keine Apparate“, sondern etwa: keine künstliche Ernährung über eine Magensonde.
Sie wirkt am besten zusammen mit einer Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung sagt, was gelten soll; die bevollmächtigte Person setzt es gegenüber Klinik und Ärzten durch und entscheidet dort, wo die Verfügung keine Antwort gibt. Eines ohne das andere lässt eine Lücke.
Eine Patientenverfügung, die jede intensivmedizinische Maßnahme ablehnt, und ein Organspendeausweis schließen einander praktisch aus: Eine Organentnahme setzt voraus, dass der Kreislauf zunächst aufrechterhalten wird. Wer beides möchte, muss das in der Verfügung ausdrücklich zulassen. Sonst entscheidet im Zweifel die Klinik.
Nein. § 1827 BGB verlangt Schriftform — also ein Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht erforderlich und macht die Verfügung nicht wirksamer. Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Form der Beglaubigung.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht — eine alte Verfügung bleibt wirksam. In der Praxis wiegt eine regelmäßig erneuerte Unterschrift jedoch schwerer, weil sie zeigt, dass die Erklärung noch Ihrem Willen entspricht. Ein bis zwei Jahre sind eine gute Gewohnheit, spätestens aber nach einer wesentlichen Änderung Ihres Gesundheitszustands.
Dann gilt sie für diese Situation nicht unmittelbar. Die bevollmächtigte Person oder die Betreuung muss dann Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln — aus früheren Äußerungen, Wertvorstellungen und religiösen Überzeugungen. Je mehr davon Sie aufgeschrieben haben, desto tragfähiger ist diese Ermittlung.
Im Notfall handelt der Rettungsdienst zunächst nach dem Grundsatz, Leben zu erhalten; für die Prüfung eines Dokuments bleibt selten Zeit. Deshalb gehört eine Kurzfassung — ein Blatt, gut sichtbar — in die Notfallmappe zu Hause. Manche Menschen tragen zusätzlich einen Hinweiskärtchen im Portemonnaie.
Jederzeit und formlos, solange Sie einwilligungsfähig sind. Ein Widerruf ist auch ohne Schriftform wirksam. Vernichten Sie die alten Fassungen und informieren Sie Ihre bevollmächtigte Person, damit keine überholte Kopie im Umlauf bleibt.
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung — auch wenn erwachsene Kinder da sind. Was die Vollmacht regelt, …
WeiterlesenEine Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche zur eigenen Bestattung fest — formfrei, kostenlos und jederzeit änderbar. Was hineingehört, wo sie …
WeiterlesenBestattungskosten zu Lebzeiten absichern: Treuhandeinlage oder Sterbegeldversicherung im nüchternen Vergleich — Schutz bei Insolvenz, Schonvermögen …
WeiterlesenDas Festhalten Ihrer Wünsche kostet nichts — online wie im Gespräch.
Eine Vorsorge läuft über eine eigenständige Stelle, nie über unser Konto.
Hinter jeder rechtlichen Aussage steht der Paragraf, mit dem sie prüfbar ist.
Eigenständige Häuser, viele seit Generationen — kein Franchise.
Wir gehen das mit Ihnen durch — online, per Video oder bei einem Haus in Ihrer Region. Sie entscheiden, wie weit Sie gehen möchten, und Sie entscheiden es in Ihrem Tempo.
Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist. Das kostet nichts, bindet Sie an nichts und nimmt Ihrer Familie die schwerste Entscheidung ab.