Finanzielle Vorsorge
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Eine Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche zur eigenen Bestattung fest — formfrei, kostenlos und jederzeit änderbar. Was hineingehört, wo sie aufbewahrt wird und worin sie sich vom Testament unterscheidet.
Eine Bestattungsverfügung hält fest, wie Sie bestattet werden möchten. Sie ist formfrei, kostenlos und jederzeit widerruflich — Sie gehen damit keinen Vertrag ein und legen kein Geld fest. Ihr Zweck ist ein einziger: Ihre Familie soll im Ernstfall nicht raten müssen.
Wenn jemand stirbt, ohne dass etwas geregelt ist, treffen die Angehörigen innerhalb weniger Tage Entscheidungen, die sie nie getroffen haben und nicht wieder ändern können. Erdbestattung oder Feuerbestattung. Friedhof, Wald oder See. Welche Musik. Wer sprechen soll. Und über allem die Frage, die niemand beantworten kann: Hätte sie das so gewollt?
Genau diese Frage nimmt eine Bestattungsverfügung heraus. Sie ist kein juristisches Dokument im engeren Sinn, sondern die schriftliche Form Ihres Totenfürsorgerechts — des Rechts, über den eigenen Leichnam zu bestimmen. Die Rechtsprechung erkennt es gewohnheitsrechtlich an, und es geht Ihren Angehörigen im Zweifel vor.
Es gibt keine Formvorschrift. Kein Notar, kein Stempel, kein Formular ist vorgeschrieben. Entscheidend ist allein, dass die Verfügung im Ernstfall gefunden wird und erkennbar von Ihnen stammt. Deshalb empfehlen wir: unterschreiben, datieren, und mindestens einer Person sagen, wo sie liegt.
Ein Schließfach wird häufig erst Wochen nach dem Tod geöffnet — dann ist die Bestattung längst vorbei. Dasselbe gilt für ein Testament beim Nachlassgericht: Es wird erst nach der Beisetzung eröffnet. Die Bestattungsverfügung gehört dorthin, wo Ihre Familie am ersten Tag nachsieht, und eine Kopie zu dem Haus, das Sie begleiten soll.
Sie bindet die Angehörigen im Rahmen des Totenfürsorgerechts. Weichen sie ohne guten Grund davon ab, handeln sie pflichtwidrig. In der Praxis ist die Bindung stärker als jede juristische Formulierung: Kaum eine Familie setzt sich über einen schriftlich festgehaltenen Wunsch hinweg, wenn sie ihn kennt.
Ein Testament regelt das Vermögen und wird vom Nachlassgericht erst nach dem Tod eröffnet — oft erst nach der Bestattung. Bestattungswünsche gehören deshalb nicht ins Testament, sondern in eine eigene Verfügung, die sofort greifbar ist. Beide Dokumente stehen nebeneinander und widersprechen sich nicht.
Nein. Viele Menschen wissen genau, dass sie keine Trauerfeier möchten, und haben zur Urne keine Meinung. Lassen Sie offen, was Ihnen gleichgültig ist. Jeder festgelegte Punkt ist eine Entscheidung weniger für Ihre Familie.
Jederzeit und beliebig oft. Datieren Sie die neue Fassung und vernichten Sie die alte, damit keine Zweifel entstehen. Wir hinterlegen auf Wunsch die jeweils aktuelle Fassung bei dem Haus in Ihrer Region.
Ja. Weder das Ausfüllen online noch das Gespräch bei einem Haus im Verbund kostet etwas. Wir verdienen erst, wenn Sie uns später mit der Bestattung beauftragen — und dazu verpflichtet Sie die Verfügung ausdrücklich nicht.
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WeiterlesenDas Festhalten Ihrer Wünsche kostet nichts — online wie im Gespräch.
Eine Vorsorge läuft über eine eigenständige Stelle, nie über unser Konto.
Hinter jeder rechtlichen Aussage steht der Paragraf, mit dem sie prüfbar ist.
Eigenständige Häuser, viele seit Generationen — kein Franchise.
Wir gehen das mit Ihnen durch — online, per Video oder bei einem Haus in Ihrer Region. Sie entscheiden, wie weit Sie gehen möchten, und Sie entscheiden es in Ihrem Tempo.
Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist. Das kostet nichts, bindet Sie an nichts und nimmt Ihrer Familie die schwerste Entscheidung ab.