Bestattungsverfügung
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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Was ein eigenhändiges Testament wirksam macht (§ 2247 BGB), warum der Erbe die Bestattungskosten trägt (§ 1968 BGB) und wo das Berliner Testament seine Tücken hat.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge — und die trifft selten genau die Familie, die tatsächlich da ist. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Getippt und unterschrieben ist es unwirksam.
Die gesetzliche Erbfolge folgt Verwandtschaftsgraden, nicht Lebensrealitäten. Der unverheiratete Partner erbt nichts. Stiefkinder erben nichts. Der Ehepartner erbt neben Kindern nur einen Teil — und bildet mit ihnen eine Erbengemeinschaft, in der niemand allein über das Haus entscheiden kann. Wer das nicht möchte, muss es aufschreiben.
Für das eigenhändige Testament gilt eine einzige, aber strenge Formvorschrift: vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand geschrieben, mit Ort und Datum, unterschrieben mit Vor- und Nachnamen. Ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Blatt ist nichtig — das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler überhaupt.
Für die Bestattung ist § 1968 BGB der entscheidende Satz: Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe. Ist kein Nachlass da, bleibt die Familie darauf sitzen. Wer die Bestattung zu Lebzeiten absichert, nimmt genau diese Verbindung heraus — dann hängt der Abschied nicht am Kontostand des Nachlasses.
Setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben, ist der überlebende Teil nach dem ersten Todesfall regelmäßig an diese Verfügung gebunden — er kann sie nicht mehr frei ändern. Dazu kommt, dass die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Für größere Vermögen lohnt anwaltlicher oder notarieller Rat, bevor unterschrieben wird.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und bemessen sich am Wert des Vermögens — pauschal lässt sich das nicht sagen. Ein notarielles Testament ersetzt später oft den Erbschein, was die Kosten teilweise wieder ausgleicht. Das eigenhändige Testament kostet nichts außer Papier.
Zunächst der Erbe (§ 1968 BGB). Reicht der Nachlass nicht und sind die Bestattungspflichtigen selbst nicht leistungsfähig, kann das Sozialamt die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung übernehmen (§ 74 SGB XII). Der Antrag gehört zeitnah gestellt; wer vorher einen teuren Auftrag erteilt, bleibt auf der Differenz sitzen.
Nur in engen Ausnahmefällen, die das Gesetz abschließend aufzählt. Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Möglich ist ein notarieller Pflichtteilsverzicht — aber nur mit Zustimmung der betroffenen Person.
Beim Nachlassgericht in der amtlichen Verwahrung gegen eine einmalige Gebühr. Dann ist es im Zentralen Testamentsregister vermerkt und wird im Todesfall zuverlässig gefunden. Zu Hause besteht die Gefahr, dass es übersehen, vernichtet oder von der falschen Person zuerst gefunden wird.
Nein. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament oft erst Wochen nach dem Tod — da ist die Bestattung längst vorbei. Bestattungswünsche gehören in eine eigene Bestattungsverfügung, die sofort greifbar ist.
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WeiterlesenDas Festhalten Ihrer Wünsche kostet nichts — online wie im Gespräch.
Eine Vorsorge läuft über eine eigenständige Stelle, nie über unser Konto.
Hinter jeder rechtlichen Aussage steht der Paragraf, mit dem sie prüfbar ist.
Eigenständige Häuser, viele seit Generationen — kein Franchise.
Wir gehen das mit Ihnen durch — online, per Video oder bei einem Haus in Ihrer Region. Sie entscheiden, wie weit Sie gehen möchten, und Sie entscheiden es in Ihrem Tempo.
Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist. Das kostet nichts, bindet Sie an nichts und nimmt Ihrer Familie die schwerste Entscheidung ab.