Ausgelegte Formulare und Aktenmappen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Lesebrille
Fünf Dokumente

Verfügungen und Vollmachten

Drei dieser Dokumente greifen zu Lebzeiten, zwei nach dem Tod. Sie ergänzen einander, und keines ersetzt ein anderes. Wir erklären jedes einzeln — und drängen zu keinem.

Kurz gesagt

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung wirken, solange Sie leben, aber nicht mehr selbst entscheiden können — sie werden am häufigsten gebraucht und fehlen am häufigsten. Die Bestattungsverfügung und das Testament wirken nach dem Tod, regeln aber Verschiedenes: das eine den Abschied, das andere das Vermögen. Die finanzielle Vorsorge stellt sicher, dass für den Abschied Geld da ist.

Der erste Schritt

Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche zur eigenen Bestattung fest — formfrei, kostenlos und jederzeit änderbar. Was hineingehört, wo sie aufbewahrt wird und worin sie sich vom Testament unterscheidet.

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Der zweite Schritt — freiwillig

Finanzielle Vorsorge

Bestattungskosten zu Lebzeiten absichern: Treuhandeinlage oder Sterbegeldversicherung im nüchternen Vergleich — Schutz bei Insolvenz, Schonvermögen nach § 90 SGB XII, Wartezeiten und was wirklich passt.

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Wirkt zu Lebzeiten

Vorsorgevollmacht

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung — auch wenn erwachsene Kinder da sind. Was die Vollmacht regelt, welche Form sie braucht und was das Ehegattennotvertretungsrecht seit 2023 ändert.

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Wirkt zu Lebzeiten

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bindet Ärzte nur, wenn sie die Behandlungssituationen konkret benennt. Warum „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht genügt, welche Form gilt (§ 1827 BGB) und wie sie mit der Vorsorgevollmacht zusammenspielt.

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Nach dem Tod

Testament und Erbe

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Was ein eigenhändiges Testament wirksam macht (§ 2247 BGB), warum der Erbe die Bestattungskosten trägt (§ 1968 BGB) und wo das Berliner Testament seine Tücken hat.

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Was zuerst?

Wenn Sie nur eines machen möchten: die Vorsorgevollmacht. Sie wird im Alltag am schnellsten gebraucht — nach einem Unfall, einem Schlaganfall, einer Operation. Alles Weitere hat Zeit. Wer mit dem Thema Abschied anfangen möchte, beginnt mit der Bestattungsverfügung: Sie kostet nichts und ist in einer halben Stunde erledigt.

Es heißt Trauerfeier. Und eine Feier darf schön sein.

Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist — kostenfrei, unverbindlich und jederzeit änderbar.