Kostenfrei · unverbindlich · jederzeit änderbar

Es heißt Trauerfeier.
Und eine Feier darf schön sein.

Halten Sie heute fest, was Ihnen für Ihren Abschied wichtig ist. Das kostet nichts, bindet Sie an nichts — und nimmt Ihrer Familie im Ernstfall die schwerste Frage ab: Was hätte sie sich gewünscht?

15 familiengeführte Bestattungshäuser,
viele seit Generationen am selben Ort
0 € kostet es, Ihre Wünsche festzuhalten —
online wie im Gespräch
16 Regionen in 5 Bundesländern,
Koordination bundesweit
Wussten Sie …

… dass Sie Ihre Wünsche schon heute festhalten können — ohne sofortige Kosten?

Mit einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Gedanken fest und entlasten damit Ihre Angehörigen. Die Verfügung lässt sich jederzeit um eine finanziell abgesicherte Vorsorge erweitern — eine Möglichkeit, keine Bedingung.

Unser Ziel ist ein anderer Blick auf Abschied und Erinnerung, mit den Wünschen der Menschen im Mittelpunkt, die zu uns kommen. Deshalb fangen wir nicht mit Preisen an, sondern mit der Frage, was Ihnen wichtig ist.

Aufgeschlagene Dokumentenmappe mit Urkunden auf einem Schreibtisch, daneben ein Füller und eine Kerze
So geht es

Drei Schritte — und der zweite ist freiwillig

Viele glauben, Vorsorge heiße: Geld hinlegen. Das ist der zweite Schritt, und er ist eine Möglichkeit. Der erste kostet nichts und hilft Ihrer Familie am meisten.

Schritt 1

Festhalten

Sie halten fest, was Ihnen wichtig ist. Online in wenigen Minuten oder im Gespräch bei einem Haus in Ihrer Nähe. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Schritt 2

Absichern — wenn Sie möchten

Aus der Verfügung wird eine Vorsorge, sobald Sie die Summe hinterlegen. Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung: Wir rechnen beides durch und sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt.

Schritt 3

Da sein

Kommt der Tag, weiß Ihre Familie, was zu tun ist — und was bezahlt ist. Das Haus in Ihrer Region übernimmt und begleitet sie.

Wenn Sie absichern möchten

Zwei Wege, eine Frage: einmal oder monatlich?

Wir verkaufen keinen der beiden Wege. Wir rechnen beide durch und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall trägt. Manchmal lautet die ehrliche Antwort: keiner von beiden.

Einmalzahlung

Treuhandeinlage

Sie legen den Betrag einmal zur Seite. Er geht nicht an das Bestattungshaus, sondern an eine eigenständige Treuhandstelle, wird dort verzinst und ist ab dem ersten Tag in voller Höhe abgesichert. Geht das Haus insolvent, ist Ihr Geld davon nicht berührt — genau dafür gibt es die Treuhand.

  • ab dem ersten Tag vollständig gedeckt
  • vom Vermögen des Bestatters getrennt
  • keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit
  • braucht die Summe sofort
Monatliche Beiträge

Sterbegeldversicherung

Ein fester Betrag jeden Monat über die Vertragslaufzeit. Das verteilt die Last, kostet über die Jahre aber mehr als die Einmalzahlung. Wie viel Auswahl Sie haben, hängt an der Gesundheitsprüfung: Wer mehr Fragen beantworten kann, zahlt weniger. Tarife ohne Prüfung sind teurer und haben eine Wartezeit.

  • planbare Monatsbeiträge
  • auch ohne größeres Erspartes möglich
  • Wartezeit bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung
  • über die Laufzeit teurer als die Einmalzahlung
Was in jedem Fall gilt

Fünf Punkte, die überall in Deutschland gelten

  • Eine Bestattungsvorsorge zählt bei der Sozialhilfe nicht als verwertbares Vermögen

    Wer angemessen für die eigene Bestattung vorsorgt, muss dieses Geld nicht für Sozialhilfe oder Grundsicherung einsetzen. Der Betrag ist geschütztes Vermögen. Was „angemessen“ ist, entscheidet der Sozialhilfeträger im Einzelfall — an einer üblichen ortsangemessenen Bestattung gemessen, nicht am Wunschbudget.

    § 90 Abs. 3 SGB XII
  • Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe

    Ohne Vorsorge zahlt die Familie zuerst und holt sich das Geld später aus dem Nachlass zurück — falls einer da ist. Wer das Erbe ausschlägt, ist von der Kostentragung befreit, bleibt aber unter Umständen nach Landesrecht bestattungspflichtig. Eine bezahlte Vorsorge nimmt genau diese Unsicherheit heraus.

    § 1968 BGB
  • Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es seit 2004 nicht mehr

    Bis Ende 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zur Bestattung. Diese Leistung wurde gestrichen. Wer heute von „Sterbegeld“ spricht, meint eine private Versicherung — keine Leistung der Krankenkasse.

    GKV-Modernisierungsgesetz, seit 01.01.2004
  • Asche darf in Deutschland nicht frei aufbewahrt oder verstreut werden

    Für Totenasche gilt der Friedhofszwang: Sie muss auf einem dafür ausgewiesenen Gelände beigesetzt werden. Ein Bestattungswald ist rechtlich ein Friedhof. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist in Deutschland nicht zulässig — eine begrenzte Ausnahme besteht seit 2015 allein in Bremen.

    Landesbestattungsgesetze
  • Eine Vorsorgevollmacht wirkt sofort, eine Betreuung erst nach Gerichtsbeschluss

    Ohne Vollmacht darf niemand automatisch für Sie entscheiden — auch erwachsene Kinder nicht. Dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Seit 2023 dürfen Ehegatten sich in Gesundheitsfragen für längstens sechs Monate gegenseitig vertreten; für alles Weitere braucht es weiterhin eine Vollmacht.

    §§ 1820, 1358 BGB

Rechtsstand September 2026. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung — maßgeblich ist immer Ihr Einzelfall.

Kosten

Was kostet mein Abschied — wirklich?

Sechs Schritte, keine Pflichtangaben, kein Konto. Am Ende steht die Summe mit jedem Posten einzeln, als PDF zum Herunterladen oder per E-Mail. Die Grundleistungen der Häuser beginnen bei 1.620 €; was an Friedhofs- und Krematoriumsgebühren dazukommt, hängt an Ihrem Ort und steht in der Übersicht dabei.

Woher die Zahlen kommen — und wo sie an Grenzen stoßen

Die Leistungen der Bestattungshäuser sind echte Preise aus echten Preislisten. Die Friedhofs- und Krematoriumsgebühren im Rechner sind dagegen Beispielwerte einer Gebührenordnung: Jede Kommune legt sie selbst fest, und zwischen zwei Nachbarorten liegen regelmäßig mehrere hundert Euro. Das lässt sich nicht seriös pauschalisieren — wir sehen die Satzung Ihres Ortes für Sie nach, bevor eine Zahl in einem Vertrag steht.

Bis Sie auf „Senden“ klicken, bleibt jede Eingabe in Ihrem Browser. Das PDF entsteht ebenfalls auf Ihrem Gerät.

1
Paket
2
Bestattungsart
3
Grabstätte
4
Sarg/Urne
5
Extras
6
Zusammenfassung
Schritt 1 von 6
Welche Art von Abschied wünschen Sie?
🕊️
In aller Stille
Eine würdevolle Bestattung mit den wichtigsten Leistungen für einen stillen Abschied.
  • Überführungen und Organisation
  • Hygienische Versorgung und Ankleiden
  • Kiefernsarg mit Ausstattung
  • Dokumenten- und Meldeservice
  • Persönliche Betreuung
EUR 1.850,00 Grundleistungen inkl. 19% MwSt.
⛪
Abschied mit Trauerfeier
Klassische Abschiedsfeier mit Begleitung und Gestaltung.
  • Alle Leistungen aus „In aller Stille"
  • Organisation der Trauerfeier
  • Dekoration der Friedhofskapelle
  • Beratung Musik und Trauerfloristik
  • Persönliche Betreuung am Friedhof
EUR 2.650,00 inkl. Grundleistungen und 19% MwSt.
✨
Trauerfeier an einem besonderen Ort
Individuell gestaltete Trauerfeier an einem besonderen Ort mit persönlicher Begleitung.
  • Alle Leistungen aus „Auf dem Friedhof"
  • Überführungen zu- und von dem besonderen Ort
  • Zusätzliche Mitarbeiter für Dekoration
  • Persönliche Begleitung Trauerfeier
  • Organisation und Koordination vor Ort
  • Dekorationsständer, Kerzenbeleuchtung, Windlichter, Stoffe
EUR 3.300,00 inkl. Grundleistungen und 19% MwSt.
Schritt 2 von 6
Welche Bestattungsart wünschen Sie?
🌿
Traditionelle Erdbestattung auf dem Friedhof
Friedhofsgebühren der Kommune inkl. Vorbereitungen am Grab und Beisetzung des Sarges.
+ 920,00 €
🕯️
Traditionelle Feuerbestattung auf dem Friedhof
Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung und Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.
+ 965,70 €
🌲
Friedwald- / Baumbestattung
Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung und Urnenbeisetzung im Friedwald.
+ 1.080,70 €
⚓
Seebestattung
Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung, Versand der Aschenurne zur Reederei.
+ 696,15 €
🏔️
Naturbestattung in der Schweiz oder Spanien
Beisetzung in naturnaher Umgebung in der Schweiz oder in Spanien. Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung, Versand der Aschenurne.
+ 696,15 €
🌱
Reerdigung
Der Körper wird zu humusreicher Erde, eine nachhaltige, neue Form der Bestattung.
+ 3.891,00 €
🕊️
Anonyme Bestattung
Schlichte Beisetzung ohne namentliche Kennzeichnung der Grabstätte. Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung, Versand der Urne zum Beisetzungsort.
+ 630,70 €
🌳
Baumbestattung mit BaumFrieden
Die Asche wird in den Niederlanden einem Bäumchen Ihrer Wahl beigegeben. Nach 4 bis 9 Monaten Wachstumsphase kann der Baum am Wunschort in Deutschland eingepflanzt werden. Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung, Versand der Aschenurne nach Kerkrade.
+ 696,15 €
🌱
Evertree-Bestattung
100 % biologisch abbaubare Urne, aus deren Asche ein lebendiger Baum wächst. Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung, Versand der Aschenurne.
+ 696,15 €
💎
Diamant- / Kristallbestattung
Aus einem Teil der Asche wird ein Erinnerungsdiamant oder ein Erinnerungskristall gefertigt. Die Restasche wird zusätzlich beigesetzt. Gebühren Krematorium, zweite ärztliche Untersuchung, Versand der Aschenurne.
+ 696,15 €
Schritt 3 von 6
Grabstätte
Schritt 4 von 6
Welchen Sarg wünschen Sie?
Schritt 5 von 6
Weitere Wünsche & Extras

Mehrfachauswahl möglich. Alle Angaben sind unverbindlich.

Trauerfeier-Ort
Veröffentlichung
Versand von Trauerkarten
Persönlicher Versand gedruckter Trauerkarten an Angehörige und Bekannte.
150 €
Anzeige in der Tageszeitung
Öffentliche Traueranzeige in einer regionalen Tageszeitung.
500 €
Digitale Trauerkarte
Online-Gedenkseite und digitale Trauerkarte zum Teilen.
50 €
Kombination aller Möglichkeiten
Trauerkarten, Zeitungsanzeige und digitale Karte aus einem Paket.
700 €
Dekoration & Gestaltung
Dezenter Blumenschmuck
Schlichte, würdevolle Blumenarrangements für die Trauerfeier.
150 €
Traditionelle Dekoration
Klassische Trauerdekoration mit Blumen, Kerzen und Gestecken.
400 €
Besondere Gestaltung
Individuelle, persönlich gestaltete Dekoration nach Ihren Vorstellungen.
1.000 €
Ansprache Trauerfeier
Freier Redner anstelle Pfarrer
Persönliche, weltliche Trauerrede durch einen professionellen freien Redner.
500 €
Musik zur Trauerfeier
Live-Musiker anstelle Tonband
Ein Musiker begleitet die Trauerfeier mit Live-Musik Ihrer Wahl.
250 €
Ritual am Grab
Sektempfang in Kapelle / am Grab
Kleiner Empfang mit Sekt oder Wasser nach der Beisetzung.
150 €
Gebühren
Todesbescheinigung / Sterbeurkunden
Ärztliche Todesbescheinigung und Sterbeurkunde Standesamt.
250 €
Weitere Wünsche
Schritt 6 von 6
Ihre Kostenaufstellung von Vorsorge Bestattung
Alle Preise sind unverbindliche Angaben und orientieren sich an regionalen Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Kosten hängen von Region, Friedhofsgebühren und weiteren individuellen Wünschen ab. Wir leben größtmögliche Kostentransparenz und vermitteln Sie gerne an einen unserer familiengeführten Partnerbetriebe in Ihrer Nähe, der Ihnen ein verbindliches Angebot erstellt.
Vor Ort

Ein Haus in Ihrer Nähe

Zu jeder Region gehört ein familiengeführtes Bestattungshaus, mit dem Sie persönlich sprechen. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, dann sagen wir Ihnen, welches am nächsten liegt. Ist keines dabei: Wir koordinieren bundesweit.

Veranstaltungsreihe

„Ich möchte reden“

Über den eigenen Tod spricht man nicht gern — und dann doch, wenn der Rahmen stimmt. Unsere Reihe schafft diesen Rahmen: mit Lesungen, Friedhofsführungen und Fachvorträgen zu Verfügungen und Vollmachten.

Die Termine wechseln und finden bei den Häusern im Verbund statt. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen, was als Nächstes in Ihrer Nähe stattfindet.

Die gefalteten Hände eines älteren Menschen auf einem Holztisch in einem Wohnzimmer
Häufige Fragen

Was Menschen uns am häufigsten fragen

Nichts. Die Verfügung hält Ihre Wünsche fest und ist kostenfrei, ob Sie sie online ausfüllen oder mit uns im Gespräch aufnehmen. Kosten entstehen erst, wenn Sie daraus eine finanziell abgesicherte Vorsorge machen möchten — und auch das entscheiden allein Sie.

Nein. Eine Bestattungsverfügung ist formfrei und jederzeit widerruflich. Sie können sie ändern, so oft Sie möchten, und Sie gehen damit keinen Vertrag ein. Verbindlich wird erst eine Vorsorge, bei der Sie Geld hinterlegen — und die schließen Sie bewusst und schriftlich ab.

Die Verfügung beantwortet die Frage „wie“: Welche Bestattungsart, welcher Ort, welche Musik, wer soll sprechen. Die Vorsorge beantwortet die Frage „womit“: Sie legt das Geld dafür fest und sichert es ab. Das eine geht ohne das andere. Die meisten fangen mit der Verfügung an.

Das hängt an zwei Dingen: ob Sie einmal zahlen oder monatlich, und wie es um Ihre Gesundheit steht. Eine Treuhandeinlage ist ab dem ersten Tag in voller Höhe da und wird verzinst, braucht aber die Summe sofort. Eine Versicherung verteilt die Last auf Monatsbeiträge, kostet über die Laufzeit aber mehr und hat je nach Gesundheitsprüfung eine Wartezeit. Wir rechnen beides durch, bevor Sie sich entscheiden.

Eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt nach § 90 Abs. 3 SGB XII nicht zum verwertbaren Vermögen. Sie müssen sie also nicht auflösen, um Sozialhilfe oder Grundsicherung zu erhalten. Was „angemessen“ ist, entscheidet der Sozialhilfeträger im Einzelfall an einer ortsüblichen Bestattung — nicht am Wunschbudget.

Bei einer Treuhandeinlage ja: Das Geld liegt nicht beim Bestatter, sondern bei einer eigenständigen Treuhandstelle und ist vom Vermögen des Hauses getrennt. Genau dafür gibt es die Treuhand. Zahlen Sie direkt an ein Bestattungsunternehmen, fehlt dieser Schutz — davon raten wir ab.

Nein. Sie können alles online erledigen, ein Videogespräch führen oder zu einem der Häuser in Ihrer Region kommen. Alle drei Wege führen zum gleichen Ergebnis. Für die finanzielle Absicherung empfehlen wir ein Gespräch — nicht, weil es sein muss, sondern weil sich die Unterschiede zwischen den Wegen im Gespräch schneller klären.

Ja. Ihre Wünsche bleiben Ihre Wünsche. Was sich ändern kann, sind die örtlichen Regeln: Das Bestattungsrecht ist Ländersache, und Ruhezeiten und Friedhofsgebühren legt jede Kommune selbst fest. Sagen Sie uns Bescheid, dann sehen wir nach, was am neuen Ort gilt.

Ihre Angaben aus dem Konfigurator werden nur verarbeitet, wenn Sie die Zusammenfassung ausdrücklich abschicken. Vorher bleibt alles in Ihrem Browser. Auch die Postleitzahl in der Standortsuche verlässt Ihr Gerät nicht. Es gibt kein Tracking durch Dritte und keine Weitergabe an Werbenetzwerke.

Der beste Zeitpunkt ist, solange Sie es selbst entscheiden.

Wer zu Lebzeiten festlegt, wie er verabschiedet werden möchte, nimmt seiner Familie die schwerste Entscheidung ab — und behält sie selbst in der Hand.

Kontakt

Schreiben Sie uns — ohne Verpflichtung

Eine Frage, ein Termin, ein Gespräch per Video oder bei einem Haus in Ihrer Nähe: Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir antworten persönlich und schicken Ihnen nichts hinterher.

* Pflichtfeld. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich. Wir geben Ihre Daten ausschließlich an das Partnerhaus in Ihrer Region weiter, an niemanden sonst.