Es heißt Trauerfeier.
Und eine Feier darf schön sein.
Halten Sie heute fest, was Ihnen für Ihren Abschied wichtig ist. Das kostet nichts, bindet Sie an nichts — und nimmt Ihrer Familie im Ernstfall die schwerste Frage ab: Was hätte sie sich gewünscht?
viele seit Generationen am selben Ort
online wie im Gespräch
Koordination bundesweit
… dass Sie Ihre Wünsche schon heute festhalten können — ohne sofortige Kosten?
Mit einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Gedanken fest und entlasten damit Ihre Angehörigen. Die Verfügung lässt sich jederzeit um eine finanziell abgesicherte Vorsorge erweitern — eine Möglichkeit, keine Bedingung.
Unser Ziel ist ein anderer Blick auf Abschied und Erinnerung, mit den Wünschen der Menschen im Mittelpunkt, die zu uns kommen. Deshalb fangen wir nicht mit Preisen an, sondern mit der Frage, was Ihnen wichtig ist.
Drei Schritte — und der zweite ist freiwillig
Viele glauben, Vorsorge heiße: Geld hinlegen. Das ist der zweite Schritt, und er ist eine Möglichkeit. Der erste kostet nichts und hilft Ihrer Familie am meisten.
Festhalten
Sie halten fest, was Ihnen wichtig ist. Online in wenigen Minuten oder im Gespräch bei einem Haus in Ihrer Nähe. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Absichern — wenn Sie möchten
Aus der Verfügung wird eine Vorsorge, sobald Sie die Summe hinterlegen. Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung: Wir rechnen beides durch und sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt.
Da sein
Kommt der Tag, weiß Ihre Familie, was zu tun ist — und was bezahlt ist. Das Haus in Ihrer Region übernimmt und begleitet sie.
Vier Dokumente, die zusammengehören
Die Bestattungsverfügung regelt, was nach dem Tod geschieht. Die anderen drei greifen davor — und werden deshalb häufiger gebraucht, als die meisten denken. Wir erklären jedes einzeln und drängen zu keinem.
Bestattungsverfügung
Wie möchten Sie Abschied nehmen?
Erd- oder Feuerbestattung, Friedhof oder Wald, Musik, Blumen, wer sprechen soll. Formfrei, jederzeit änderbar, ohne einen Cent Kosten. Das ist der Anfang — und für viele Familien schon das Wichtigste.
Mehr dazu 02Vorsorgevollmacht
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht können?
Ohne Vollmacht entscheidet niemand automatisch für Sie — auch erwachsene Kinder nicht. Dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Die Vollmacht wirkt sofort und bleibt in Ihrer Hand.
Mehr dazu 03Patientenverfügung
Welche Behandlung wollen Sie — und welche nicht?
Sie bindet Ärztinnen und Ärzte, wenn sie konkret genug ist. „Keine lebensverlängernden Maßnahmen“ allein genügt der Rechtsprechung nicht. Wir gehen die Situationen mit Ihnen durch.
Mehr dazu 04Testament und Erbe
Wer bekommt was — und wer zahlt die Bestattung?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und die passt selten zur tatsächlichen Familie. Ein eigenhändiges Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich sein.
Mehr dazuZwei Wege, eine Frage: einmal oder monatlich?
Wir verkaufen keinen der beiden Wege. Wir rechnen beide durch und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall trägt. Manchmal lautet die ehrliche Antwort: keiner von beiden.
Treuhandeinlage
Sie legen den Betrag einmal zur Seite. Er geht nicht an das Bestattungshaus, sondern an eine eigenständige Treuhandstelle, wird dort verzinst und ist ab dem ersten Tag in voller Höhe abgesichert. Geht das Haus insolvent, ist Ihr Geld davon nicht berührt — genau dafür gibt es die Treuhand.
- ab dem ersten Tag vollständig gedeckt
- vom Vermögen des Bestatters getrennt
- keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit
- braucht die Summe sofort
Sterbegeldversicherung
Ein fester Betrag jeden Monat über die Vertragslaufzeit. Das verteilt die Last, kostet über die Jahre aber mehr als die Einmalzahlung. Wie viel Auswahl Sie haben, hängt an der Gesundheitsprüfung: Wer mehr Fragen beantworten kann, zahlt weniger. Tarife ohne Prüfung sind teurer und haben eine Wartezeit.
- planbare Monatsbeiträge
- auch ohne größeres Erspartes möglich
- Wartezeit bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung
- über die Laufzeit teurer als die Einmalzahlung
Fünf Punkte, die überall in Deutschland gelten
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Eine Bestattungsvorsorge zählt bei der Sozialhilfe nicht als verwertbares Vermögen
Wer angemessen für die eigene Bestattung vorsorgt, muss dieses Geld nicht für Sozialhilfe oder Grundsicherung einsetzen. Der Betrag ist geschütztes Vermögen. Was „angemessen“ ist, entscheidet der Sozialhilfeträger im Einzelfall — an einer üblichen ortsangemessenen Bestattung gemessen, nicht am Wunschbudget.
§ 90 Abs. 3 SGB XII -
Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe
Ohne Vorsorge zahlt die Familie zuerst und holt sich das Geld später aus dem Nachlass zurück — falls einer da ist. Wer das Erbe ausschlägt, ist von der Kostentragung befreit, bleibt aber unter Umständen nach Landesrecht bestattungspflichtig. Eine bezahlte Vorsorge nimmt genau diese Unsicherheit heraus.
§ 1968 BGB -
Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es seit 2004 nicht mehr
Bis Ende 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zur Bestattung. Diese Leistung wurde gestrichen. Wer heute von „Sterbegeld“ spricht, meint eine private Versicherung — keine Leistung der Krankenkasse.
GKV-Modernisierungsgesetz, seit 01.01.2004 -
Asche darf in Deutschland nicht frei aufbewahrt oder verstreut werden
Für Totenasche gilt der Friedhofszwang: Sie muss auf einem dafür ausgewiesenen Gelände beigesetzt werden. Ein Bestattungswald ist rechtlich ein Friedhof. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist in Deutschland nicht zulässig — eine begrenzte Ausnahme besteht seit 2015 allein in Bremen.
Landesbestattungsgesetze -
Eine Vorsorgevollmacht wirkt sofort, eine Betreuung erst nach Gerichtsbeschluss
Ohne Vollmacht darf niemand automatisch für Sie entscheiden — auch erwachsene Kinder nicht. Dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Seit 2023 dürfen Ehegatten sich in Gesundheitsfragen für längstens sechs Monate gegenseitig vertreten; für alles Weitere braucht es weiterhin eine Vollmacht.
§§ 1820, 1358 BGB
Rechtsstand September 2026. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung — maßgeblich ist immer Ihr Einzelfall.
Was kostet mein Abschied — wirklich?
Sechs Schritte, keine Pflichtangaben, kein Konto. Am Ende steht die Summe mit jedem Posten einzeln, als PDF zum Herunterladen oder per E-Mail. Die Grundleistungen der Häuser beginnen bei 1.620 €; was an Friedhofs- und Krematoriumsgebühren dazukommt, hängt an Ihrem Ort und steht in der Übersicht dabei.
Die Leistungen der Bestattungshäuser sind echte Preise aus echten Preislisten. Die Friedhofs- und Krematoriumsgebühren im Rechner sind dagegen Beispielwerte einer Gebührenordnung: Jede Kommune legt sie selbst fest, und zwischen zwei Nachbarorten liegen regelmäßig mehrere hundert Euro. Das lässt sich nicht seriös pauschalisieren — wir sehen die Satzung Ihres Ortes für Sie nach, bevor eine Zahl in einem Vertrag steht.
Bis Sie auf „Senden“ klicken, bleibt jede Eingabe in Ihrem Browser. Das PDF entsteht ebenfalls auf Ihrem Gerät.
- Überführungen und Organisation
- Hygienische Versorgung und Ankleiden
- Kiefernsarg mit Ausstattung
- Dokumenten- und Meldeservice
- Persönliche Betreuung
- Alle Leistungen aus „In aller Stille"
- Organisation der Trauerfeier
- Dekoration der Friedhofskapelle
- Beratung Musik und Trauerfloristik
- Persönliche Betreuung am Friedhof
- Alle Leistungen aus „Auf dem Friedhof"
- Überführungen zu- und von dem besonderen Ort
- Zusätzliche Mitarbeiter für Dekoration
- Persönliche Begleitung Trauerfeier
- Organisation und Koordination vor Ort
- Dekorationsständer, Kerzenbeleuchtung, Windlichter, Stoffe
Mehrfachauswahl möglich. Alle Angaben sind unverbindlich.
Ein Haus in Ihrer Nähe
Zu jeder Region gehört ein familiengeführtes Bestattungshaus, mit dem Sie persönlich sprechen. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, dann sagen wir Ihnen, welches am nächsten liegt. Ist keines dabei: Wir koordinieren bundesweit.
„Ich möchte reden“
Über den eigenen Tod spricht man nicht gern — und dann doch, wenn der Rahmen stimmt. Unsere Reihe schafft diesen Rahmen: mit Lesungen, Friedhofsführungen und Fachvorträgen zu Verfügungen und Vollmachten.
Die Termine wechseln und finden bei den Häusern im Verbund statt. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen, was als Nächstes in Ihrer Nähe stattfindet.
Was Menschen uns am häufigsten fragen
Nichts. Die Verfügung hält Ihre Wünsche fest und ist kostenfrei, ob Sie sie online ausfüllen oder mit uns im Gespräch aufnehmen. Kosten entstehen erst, wenn Sie daraus eine finanziell abgesicherte Vorsorge machen möchten — und auch das entscheiden allein Sie.
Nein. Eine Bestattungsverfügung ist formfrei und jederzeit widerruflich. Sie können sie ändern, so oft Sie möchten, und Sie gehen damit keinen Vertrag ein. Verbindlich wird erst eine Vorsorge, bei der Sie Geld hinterlegen — und die schließen Sie bewusst und schriftlich ab.
Die Verfügung beantwortet die Frage „wie“: Welche Bestattungsart, welcher Ort, welche Musik, wer soll sprechen. Die Vorsorge beantwortet die Frage „womit“: Sie legt das Geld dafür fest und sichert es ab. Das eine geht ohne das andere. Die meisten fangen mit der Verfügung an.
Das hängt an zwei Dingen: ob Sie einmal zahlen oder monatlich, und wie es um Ihre Gesundheit steht. Eine Treuhandeinlage ist ab dem ersten Tag in voller Höhe da und wird verzinst, braucht aber die Summe sofort. Eine Versicherung verteilt die Last auf Monatsbeiträge, kostet über die Laufzeit aber mehr und hat je nach Gesundheitsprüfung eine Wartezeit. Wir rechnen beides durch, bevor Sie sich entscheiden.
Eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt nach § 90 Abs. 3 SGB XII nicht zum verwertbaren Vermögen. Sie müssen sie also nicht auflösen, um Sozialhilfe oder Grundsicherung zu erhalten. Was „angemessen“ ist, entscheidet der Sozialhilfeträger im Einzelfall an einer ortsüblichen Bestattung — nicht am Wunschbudget.
Bei einer Treuhandeinlage ja: Das Geld liegt nicht beim Bestatter, sondern bei einer eigenständigen Treuhandstelle und ist vom Vermögen des Hauses getrennt. Genau dafür gibt es die Treuhand. Zahlen Sie direkt an ein Bestattungsunternehmen, fehlt dieser Schutz — davon raten wir ab.
Nein. Sie können alles online erledigen, ein Videogespräch führen oder zu einem der Häuser in Ihrer Region kommen. Alle drei Wege führen zum gleichen Ergebnis. Für die finanzielle Absicherung empfehlen wir ein Gespräch — nicht, weil es sein muss, sondern weil sich die Unterschiede zwischen den Wegen im Gespräch schneller klären.
Ja. Ihre Wünsche bleiben Ihre Wünsche. Was sich ändern kann, sind die örtlichen Regeln: Das Bestattungsrecht ist Ländersache, und Ruhezeiten und Friedhofsgebühren legt jede Kommune selbst fest. Sagen Sie uns Bescheid, dann sehen wir nach, was am neuen Ort gilt.
Ihre Angaben aus dem Konfigurator werden nur verarbeitet, wenn Sie die Zusammenfassung ausdrücklich abschicken. Vorher bleibt alles in Ihrem Browser. Auch die Postleitzahl in der Standortsuche verlässt Ihr Gerät nicht. Es gibt kein Tracking durch Dritte und keine Weitergabe an Werbenetzwerke.
Der beste Zeitpunkt ist, solange Sie es selbst entscheiden.
Wer zu Lebzeiten festlegt, wie er verabschiedet werden möchte, nimmt seiner Familie die schwerste Entscheidung ab — und behält sie selbst in der Hand.
Schreiben Sie uns — ohne Verpflichtung
Eine Frage, ein Termin, ein Gespräch per Video oder bei einem Haus in Ihrer Nähe: Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir antworten persönlich und schicken Ihnen nichts hinterher.